Schulregeln
Schulregeln und Ordnungen
Allgemeine Ordnungen
- Wir pflegen einen wertschätzenden und respektvollen Umgang untereinander.
- Die Schüler sind selber verantwortlich für ihr Eigentum. Die Schule haftet nicht für Verluste.
- Die Lehrpersonen und Lernenden beginnen den Unterricht pünktlich und halten die Endzeiten ein.
- Elektronische Geräte wie Smartphone dürfen in den Klassenräumen nicht benutzt werden.
Inner- / Ausserhalb des Klassenzimmers
- Zum Mobiliar, zum Gebäude und der Umgebung tragen wir Sorge.
- Jede/r haftet für die von ihm/ihr verursachten Schäden.
- Wer Beschädigungen an Schuleigentum irgendwelcher Art bemerkt oder selbst verursacht hat, meldet es einer Lehrperson oder der Schulleitung.
- Der Konsum von Essen und Getränken ist prinzipiell in sämtlichen Klassenzimmern nicht erlaubt. Dieses Verbot gilt auch für Korridore, Treppenhäuser.
- Das Trinken von Wasser aus wiederverschliessbaren Gebinden ist im Schulzimmer zugelassen.
Anwesenheit
- Es wird erwartet, dass die Lernenden die Schule regelmässig besuchen. Allfällige Abwesenheiten müssen begründet werden.
- Für voraussehbare Absenzen ist die Schulleitung so früh wie möglich zu informieren.
- Als Verspätung gilt ein Eintreffen im Klassenzimmer nach dem Unterrichtsbeginn. Verspätungen werden von der Lehrperson in einer Liste vermerkt. Bei Häufungen von Verspätungen wird die Schulleitung die Eltern des Schülers kontaktieren.
- Abmeldung von der Schule erfolgt persönlich oder schriftlich mit einer Mitteilung an die Schulleitung.
Verhaltensregeln
- Eltern achten darauf, dass sich die Schüler auf dem Schulgelände ordentlich verhalten.
- Die Eltern achten darauf, dass der Pausenraum wieder sauber und ordentlich verlassen wird.
- Die Schulleitung trägt keine Verantwortung für die ausserhalb der Schulzeiten von Eltern geplanten und durchgeführten Anlässe.
- Für alle Fragen und Anliegen steht die Schulleitung zur Verfügung.
Schultarife und Bezahlung
- Die Schulgelder können entweder zu Beginn des Schuljahres in voller Höhe oder pro Semester bezahlt werden. Das Schulgeld kann nicht zurückerstattet werden.
- Bei Abwesenheit, auch bei Krankheit, Urlaub, gesetzlichen Feiertagen oder höherer Gewalt, wird das Schulgeld nicht zurückerstattet werden.
- Jederzeit ist ein Schnuppertag vor der offiziellen Anmeldung möglich. Nach drei erfolgten Schnuppertagen ist das Schulgeld fällig.